ENERGIEPÄSSE

Bei Neubauten, Anbauten oder dem Verkauf von Wohn- und Nichtwohngebäuden, ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Die Ausstellung eines solchen Energiepasses, mit einer Gültigkeit von zehn Jahren, kann ebenfalls von uns übernommen werden.